Allgemeine Mietbedingungen
für das Mieten von Wohnmobilen bei
hotel-ist-out.de® WOHNMOBILVERMIETUNG
Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und Fahrers ist 21 Jahre bei
mindestens 1 Jahr Führerscheinbesitz der Klasse B ( bis 3,5 t ).
Beim Adria Sonic Plus und PhoeniX Alkoven muss der Führerschein der Klasse C1,
der alte Führerschein ( bis 7,5 t )vorhanden sein .
Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 1.000,- € / 2.000.- beim PhoeniX
in Bar hinterlegt oder 7 Tage vorab überwiesen werden.
Die Kaution wird quittiert und bei unbeschädigter Rückgabe des KFZ zurückgegeben.
Übergabe & Rückgabe
Die Fahrzeuge können am ersten Miettag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr,
Samstags 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Rücksprache übernommen werden.
Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr,
Samstags bis 11.00 Uhr. Erster und letzter Miettag werden mit je 50% berechnet.
Sie zahlen also immer für eine Nacht.
Die Übergabe & Rückgabe findet in der Zementstraße 112 in 59269 Beckum statt.
Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, hat der Vermieter Anspruch
auf angemessene Entschädigung gemäß § 546 BGB, deren Höhe sich je angefangenen
24 Stunden nach dem 1,5-fachen des vereinbarten Tagesmietpreises richtet.
Der Vermieter kann bei Überziehung auf Kosten des Mieters
den Versicherungsschutz verlängern.
Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages sind 50 % des Mietpreises,
mindestens aber 300.- € als Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Mietpreise
Die Mietpreise schließen ein:
19 % Mehrwertsteuer,
Wartung und Verschleißreparaturen,
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung /
Teilkasko mit 1000.- € ( 2000.-€ beim PhoeniX )Selbstbeteiligung.
Reservierung & Rücktritt
Reservierungen sind nur nach Leistung einer Anzahlung von 50% des Mietpreises, mindestens aber 300.- € innerhalb von 10 Tagen verbindlich.
Bei Nichteinhaltung ist der
Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Wir verstehen, dass sich Pläne manchmal ändern können.
Daher berechnen wir keine Umbuchungsgebühr.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn
sind folgende Anteile des gebuchten Mietpreises zu zahlen:
Rücktritt bis zu 90 Tage vor 1. Miettag 30%
Rücktritt bis zu 60 Tage vor 1. Miettag 50%
Rücktritt bis zu 15 Tage vor 1. Miettag 80%
Rücktritt weniger als 15 Tage vor 1. Miettag 100%.
Wird das Fahrzeug nicht abgenommen gilt dies als Rücktritt.
Bei Fahrzeug Rückgabe vor dem vereinbarten Rückgabe Termin
ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Haftungsbeschränkung
Der Mieter haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug bis 1000.- €
( 2000.-€ beim PhoeniX ) je Schadensfall.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind hiervon unberührt.
Ferner haftet der Kunde für alle von Ihm verursachten Schäden
an Sachen oder Fremdfahrzeugen bis 1000.- €
( 2000.-€ beim PhoeniX ) je Schadensfall.
Alle Preise sind Tagespreise inkl. Vollkaskoversicherung
1000.- € Selbstbeteiligung / 2000.-€ beim PhoeniX.
KM-Kosten & Rabatte:
Ab 15 Tagen Mietdauer sind 6000Km frei,
unter 14 Tage 250 Km pro Tag eingeschlossen;
Extra Km werden mit 0,30 € je Km berechnet.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten in europäische Länder: Andorra, Benelux, Deutschland, Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland (nur Schiffsüberfahrt von Italien), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien,
Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Vatikanstadt und Wales sind erlaubt.
Werden dennoch Fahrten in Länder vorgenommen, welche nicht aufgeführt sind,
kann der Mieter, im Schadensfall, in Regress genommen werden.
Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind verboten.
Es ist Ihnen untersagt, das Fahrzeug in den nachfolgenden Kontexten zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
- zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung
- für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht,
insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Zustand des Fahrzeugs
Das Fahrzeug wird sauber und vollgetankt übergeben und ebenso zurückgegeben.
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs
gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, das Bestandteil des Mietvertrags ist.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug innen und außen
sorgfältig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben.
Beim Phoenix wird die Außenreinigung durch den Vermieter durchgeführt.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit
Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
Falls die Reinigung vom Vermieter durchzuführen ist, werden für die Außenreinigung 75.- € ,
für die Innenreinigung 75.- € und für die Toilettenreinigung 100.- € berechnet.
Sollte der Mieter die Reinigung des Fahrzeugs, egal ob innen oder außen nicht selbst durchführen, werden Schäden die erst bei der Reinigung des Fahrzeugs sichtbar werden,
dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.
Die Servicepauschale von 149.-€ / 199.-€ beim PhoeniX
enthält die Kosten für die Übergabe des Wohnmobils,
die Einweisung des Mieters und die Rücknahme.
Außerdem sind die Verbrauchsmaterialien wie Propangas,
Toilettenflüssigkeit, Wasser und Öl enthalten.
Betriebsstoffe über die Grundausstattung hinaus trägt der Mieter.
Rauchen im Fahrzeug ist verboten!!!
Fahrzeugausfall
Bei Fahrzeugausfall durch Unfall oder Fehler des Vormieters:
Ist nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Fahrzeugs unmöglich,
ohne dass den Vermieter ein Verschulden trifft, wird er von der Verpflichtung zur
Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung
vor der Übergabe an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
Es gelten ausschließlich unsere aktuellen
AGB Vermietbedingungen